Über uns

Warum JU?

In der Jungen Union aktiv sein heißt: Die eigene Zukunft selbst in die Hand zu nehmen, weil wir lieber handeln als behandelt werden, weil es Spaß macht, mit Freundinnen und Freunden zusammen zu arbeiten, politische Ideen zu entwickeln und für ihre Durchsetzung zu streiten. Das ist Arbeit. Klar. Politische Bildung gehört dazu. Wir machen Seminare zu den unterschiedlichsten Themen, erarbeiten auf Sitzungen politische Forderungen, diskutieren wie wild. Denn nur „aus dem Bauch heraus“ lassen sich Probleme nicht lösen. Aber natürlich gibt es nicht nur Arbeit. Zur Jungen Union gehört auch genauso das Basket- oder Fußballturnier oder die JU-Party.

„Was bringt mir die Junge Union? Das sind doch die Plakatekleber der CDU.“ Die Junge Union ist eine unabhängige Vereinigung. Wer aktiv werden will, muß nicht in die CDU eintreten. Natürlich steht die CDU uns näher als eine andere Partei. Daher arbeiten wir auch mit der CDU zusammen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, der CDU kritisch auf die Finger zu gucken und auf Probleme besonders im Kinder- und Jugendbereich hinzuweisen.

Organisation der Jungen Union Die aktivste Ebene der Jungen Union sind die Ortsverbände. Hier greifen wir im allgemeinen aktiv in die Kommunalpolitik durch öffentliche Veranstaltungen ein und tragen so zur politischen Meinungsbildung bei. Wir nutzen die Junge Union aber nicht nur, um bei der Meinungsbildung anderer Leute mitzuwirken, sondern diskutieren auch selbst gerne über allgemeinpolitische Themen wie zum Beispiel die Drogenpolitik, das Schulsystem, Verkehrspolitik oder auch über außenpolitische Ereignisse. Aber auch wer ganz allgemein Lust an politischen Diskussionen hat, ist bei uns an der richtigen Stelle. Es lohnt sich. Hiermit sollte die Frage „Warum Junge Union?“ eindeutig beantwortet sein. Wenn Ihr Interesse hab, dann meldet euch bei uns. Wir wachsen stetig!

  • Man kann auch schon mit 14 Jahren bei uns Mitglied werden.
  • Jede Menge Spaß für einen Anruf oder eine Mail an uns ist ein guter Tausch!
  • Man muß nicht Mitglied werden, um von uns organisierte Veranstaltungen besuchen zu können

Satzung des Kreisverbandes der Jungen Union Osnabrück-Land

im Bezirksverband Osnabrück-Emsland
verabschiedet auf der Kreismitgliederversammlung in Georgsmarienhütte am 27.12.2022

§1 Wesen und Aufgabe

  1. Die Junge Union Osnabrück-Land ist der selbständige Zusammenschluss verantwortungsbewusster junger Menschen im Landkreis Osnabrück, die das öffentliche Leben aus christlicher Verantwortung und nach demokratischen Grundsätzen gestalten wollen.
  2. Zu den Aufgaben des Kreisverbandes gehört die politische Bildung junger Menschen mit dem Ziel, sie für die Mitarbeit im demokratischen Staat zu gewinnen. Der Kreisverband arbeitet mit der Christlich Demokratischen Union (CDU) auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zusammen.
  3. Er unterstützt die Arbeit der Ortsverbände in seinem Bereich und leistet seinen Beitrag zur Arbeit anderer Gremien der Jungen Union Deutschlands.

§2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Kreisverbandes kann werden, wer
    im Landkreis Osnabrück seinen Wohnsitz hat,
    b. sich zu den Grundsätzen und Zielen der Jungen Union bekennt,
    c. 14 Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und d. dem Kreisvorstand schriftlich seinen Beitritt erklärt hat.
  2. Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Ortsverband nach Rücksprache mit dem Kreisvorstand. Wird die Aufnahme abgelehnt, steht dem Bewerber innerhalb von zwei Wochen die schriftlich einzureichende Beschwerde beim endgültig entscheidenden Bezirksverband zu.
  3. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 35. Lebensjahres. Übt das Mitglied zu diesem Zeitpunkt noch ein Amt in der Jungen Union aus, endet seine Mitgliedschaft mit Ablauf seiner Amtsperiode.
  4. Der Ausschluss kann aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die anerkannten Grundsätze oder Ziele der Jungen Union vom Kreisvorstand ausgesprochen werden. Anstelle des Ausschlusses kann wahlweise auf die Aberkennung von Ämtern, auf die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Ämtern auf Zeit oder auf Verwarnung erkannt werden. Alle Maßregeln können nur mit 2/3- Mehrheit der satzungsgemäßen Vorstandsmitglieder verhängt werden. § 2 Abs. 2 Satz 2 gilt sinngemäß.

§3 Finanzen

  1. Die Ortsverbände sind befugt, Mitgliedsbeiträge zu erheben. Diese Beiträge sind an die jeweiligen Ortsverbände zu zahlen.
  2. Die Ortsverbände entrichten an den Kreisverband pro Kalenderjahr für jedes Mitglied eine Kreisumlage in Höhe von Euro 1,00. Die Höhe der Kreisumlage ist bis spätestens zum 31. März des laufenden Kalenderjahres an den Kreisverband zu zahlen.
  3. Gehören Mitglieder der Jungen Union im Landkreis Osnabrück keinem Ortsverband an oder zahlen diese in ihrem Ortsverband keinen Mitgliedsbeitrag, so zahlen sie ihren Mitgliedsbeitrag direkt an den Kreisverband.

§4 Gliederung

  1. Die Junge Union Osnabrück-Land ist ein Kreisverband der Jungen Union Deutschlands.
  2. Der Kreisverband der Jungen Union Osnabrück-Land gehört zum Bezirksverband Osnabrück-Emsland.
  3. Der Kreisverband gliedert sich selbst in Orts-, Gemeinde-, Samtgemeinde- und Stadtverbände.

 

 

§5 Ortsverbände

  1. Die in einer Gemeinde wohnenden Mitglieder der Jungen Union bilden einen Ortsverband. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Kreisvorstandes möglich.
  2. Die Ortsverbände sind befugt, sich eine Satzung zu geben, die der Genehmigung des Kreisvorstandes bedarf.Über sämtliche Neuaufstellungen oder Änderungen von Satzungen der Ortsverbände ist der Kreisvorstand zu informieren. Der Kreisvorstand besitzt das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der neuen Satzung/ Satzungsänderung, die Satzung/ Satzungsänderung zurückzuweisen, wenn diese nicht mit der Satzung des Kreisverbandes oder der demokratischen Grundordnung kompatibel ist. Der Kreisvorstand ist bei einer Zurückweisung der Satzung verpflichtet eine Begründung abzugeben. Weist der Kreisvorstand eine neue Satzung/ Satzungsänderung nicht oder nicht fristgemäß zurück, so gilt die neue Satzung/ Satzungsänderung als genehmigt.
  3. Ist die Mitgliederversammlung eines Ortsverbandes zwölf Monate nicht zusammengetreten, so kann sie vom Kreisvorstand einberufen werden.
  4. Die Ortsverbände sind dazu angehalten, dass folgender Ämterkanon in ihren Satzungen festgeschrieben wird:

I.   Vorsitzende/r,
II.  Stellvertretende/r Vorsitzende/r,
III. Schatzmeister/in und/oder Geschäftsführer/in
IV. Pressereferent/in.

Die Wahl von Beisitzern ist von dieser Bestimmung nicht berührt. Die Anzahl der satzungsgemäßen Vorstandsmitglieder muss ungerade sein.

§6 Organe des Kreisverbandes

Die Organe des Kreisverbandes sind

  1. die Kreismitgliederversammlung,
  2. der Kreisvorstand,
  3. der Kreisausschuss.

§7 Kreismitgliederversammlung

  1. Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ der Jungen Union im Landkreis Osnabrück. Sie umfasst alle Mitglieder der Jungen Union im Kreisverband Osnabrück-Land. Sie beschließt die Satzung des Kreisverbandes und wählt den Kreisvorstand.
  2. Die Kreismitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
  3. Anträge an die Kreismitgliederversammlung sind zulässig, wenn sie spätestens eine Woche vor deren Zusammentreten schriftlich beim Kreisvorstand eingereicht werden.
  4. Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
    1. Bestimmung der Richtlinien für die politische und organisatorische Arbeit des Kreisverbandes.
    2. Wahl des Kreisvorstandes und zweier Kassenprüfer auf zwei Jahre.
    3. Beschlussfassung über eingebrachte Entschließungen und Anträge
    4. Entgegennahme von Berichten des Kreisvorsitzenden, des Kreisschatzmeisters und der zwei Kassenprüfern.
    5. Wahl von sämtlichen Delegierten bzw. Ersatzdelegierten für übergeordnete Gremien.

 

 

 

 

 

§8 Kreisvorstand

  1. Der Kreisvorstand besteht aus
  2. Dem/der Kreisvorsitzende/n,
    b. zwei Stellvertreter_innen,
    c. einem/r Schatzmeister/in,
    d. einem/r Geschäftsführer/in, der auf Vorschlag des/der Kreisvorsitzende/n gewählt wird, einem/r
  3. Referenten/in für Öffentlichkeits- und Informationsarbeit (Pressereferent/in), einem/r Mitgliederbeauftragten

f.sechs bis acht Beisitzer_innen

  1. In den Kreisvorstand sind die Mitglieder übergeordneter Gremien der Jungen Union Deutschlands sowie die gewählten Ortsvorsitzenden ohne Stimmrecht kraft Amtes zu kooptieren.

  1. Der Kreisvorstand kann zusätzliche Referenten in den Vorstand ohne Stimmrecht kooptieren.
  2. Der/die Kreisvorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen. Der/die Schatzmeisterin führt nach Weisung des Kreisvorstandes die Kasse. Er hat der Kreismitgliederversammlung alljährlich einen Bericht zu geben. Der/die Geschäftsführer/in führt nach den Weisungen des Vorstandes die Geschäfte des Kreisverbandes und unterstützt den Vorstand bei der Führung der laufenden Geschäfte.
  3. Gewählte Mitglieder des Kreisvorstandes können nach einem Jahr Amtszeit auf der Kreismitgliederversammlung abgesetzt werden, wenn sie an 2/3 der Kreisvorstandssitzungen unentschuldigt gefehlt haben. Daraufhin wird eine Nachfolge auf der Kreismitgliederversammlung neu gewählt.
  4. Ein Misstrauensantrag kann bei schwerwiegenden Verstößen des satzungsgemäßen Vorstandes oder einzelner Mitglieder eingebracht werden, wenn ihn mindestens 1/3 der Mitglieder beantragen und Gegenkandidaten aufstellen. Auf einer außerordentlichen Kreismitgliederversammlung kann der satzungsgemäße Vorstand durch eine geheime Wahl mit 2/3-Mehrheit aufgelöst werden. Auf einer weiteren Kreismitgliederversammlung die bis zu vier Wochen nach Auflösung stattzufinden hat, muss ein neuer Vorstand gewählt werden.

§9 Kreisausschuss

Der Kreisausschuss ist das höchste beschlussfassende Organ der Jungen Union im Landkreis Osnabrück zwischen den Kreismitgliederversammlungen. Er umfasst den Kreisvorstand, die Ortsvorsitzenden und für jeden Ortsverband je angefangene 20 Mitglieder ein weiteres Mandat. Diese Kreisausschussmitglieder sind stimmberechtigt.

Der Kreisausschuss wird ausdrücklich berechtigt, mögliche Listen von Delegierten bzw. Ersatzdelegierten oder ähnlichen Vertretern um weitere Personen ohne Zustimmung der Kreismitgliederversammlung zu ergänzen. Hierbei hat er sich an den geltenden Bestimmungen für das Aufstellen von Delegierten zu halten. Eine Streichung von Namen ist dem Kreisausschuss nicht gestattet. Der Kreisausschuss entscheidet hierüber mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§10 Geschäftsordnung

Im Kreisverband Osnabrück-Land und seinen Ortsverbänden findet die „Geschäftsordnung für die Verbände der Jungen Union im Landesverband Niedersachsen“ Anwendung, soweit diese Satzung nicht anderes bestimmt oder die Kreismitgliederversammlung nicht ausdrücklich anderes beschließt.

§11 Satzung

  1. Diese Satzung kann mit 2/3- Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei einer Kreismitgliederversammlung geändert werden. Die Satzungsänderung muss auf der Tagesordnung, die der Einladung zur Kreismitgliederversammlung beigefügt ist, angekündigt werden. Gleiches gilt für den Änderungsantrag.
  2. Diese Satzung wurde ordnungsgemäß mit 2/3- Mehrheit beschlossen. Sie tritt am 28.12.2022 in Kraft. Alle Beschlüsse, die dieser Satzung entgegenstehen, verlieren somit ihre Wirkung.